Einfuhrsteuern für Desinfektionsmittel
Briefe und Pakete in die Schweiz verschicken- Einfuhrsteuern für Desinfektionsmittel ,Das bedeutet: Der Empfänger muss keine Einfuhrsteuern bezahlen.Sie als Absender müssen dem Geschenkpaket trotzdem eine Zollinhaltserklärung beifügen. Darauf darf nicht verzichtet werden, auch wenn der Warenwert unter 100 CHF liegt.