Wie werden Desinfektionsmittel mit Alkohol hergestellt?
Weitere Möglichkeiten, wie Desinfektionsmittel ohne Belastung mit der Alkoholsteuer hergestellt werden können: Desinfektionsmittel unterliegen § 27 Abs. 1 Nr. 3 AlkStG und können mithin im Rahmen der allgemeinen Verwendungserlaubnis nach § 57 AlkStV aus Alkohol, der mit den in § 54 Abs. 1 Nr. 1 AlkStV genannten Mitteln vergällt wurde ...