Bei diesen Wohnungen gilt das Mietrechtsgesetz - immowelt.at
Nur eingeschränkt anwendbar ist das Mietrechtsgesetz in: Wohnungen, die sich in einem ausgebauten Dachboden oder einem Aufbau befinden, für den nach dem 31. Dezember 2001 eine Baubewilligung erteilt wurde.; Wohnungen, die durch einen Zubau neu geschaffen wurden, für den nach dem 30. September 2006 eine Baubewilligung erteilt wurde.; Wohnungen in Gebäuden, die ohne Verwendung öffentlicher ...