FAQs zur DPPL, Bildrechte, Version 1 ...
Entscheidend ist, dass das Bild oder Photo in körperlicher Form an die Öffentlichkeit gelangt. Die Öffentlichkeit ist betroffen, d. h. für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist. Verbreitung liegt jedoch auch im Angebot des Werkes an eine einzelne Person vor, wenn zu dieser Person nicht nur rein private Beziehungen bestehen.