Ich möchte Desinfektionsmittel vermarkten. Darf ich das?
Bewilligung durch das Zollamt und ohne Anwesenheit von Zollorganen selbst durchführen. Mit seiner Verarbeitung zu einem Desinfektionsmittel gilt der Alkohol als hinreichend vergällt. Dies gilt nicht für reine Alkohol-Wasser-Mischungen. Die erstmalige Aufnahme der Tätigkeit ist dem Zollamt jedenfalls zeitnah anzuzeigen.