Alkohol für Desinfektionsmittel bis Jahresende steuerfrei ...
Hat die Apotheke nach Ablaufen der fiktiven Erlaubnis noch unvergällten Alkohol vorrätig, der noch nicht verarbeitet und an den Lieferanten zurückgegeben wurde, ist die mengenmäßige Anmeldung des noch vorhandenen Bestandes gemäß § 59 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 5 AlkStV erforderlich.